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Berechnungen von Gehältern und Zulagen für Mitarbeiter

Benötigen Sie Gehaltsberechnungen und andere Leistungen an Arbeitnehmer? Alles, was Sie wissen müssen, sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Gesetzes über obligatorische Sozialversicherungsbeiträge, des Allgemeinen Tarifvertrags für den privaten Sektor in den Wirtschafts- und anderen Tarifverträgen, des Mindestlohngesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gesetzes über die Einkommensteuer und Ertragssteuer.

Oder kontaktieren Sie uns einfach, um die Arbeit für Sie zu erledigen, während Sie sich weiterhin auf Ihr Unternehmen und Ihre Organisation konzentrieren!

Sie erhalten von uns eine vollständige, genaue und zeitnahe Berechnung, die Ihnen und des Staatsamt für Einnahmen zugesandt wird! Die Gehaltsberechnung und die Gehaltserklärung mit der Berechnung der obligatorischen Sozialbeiträge sind des Staatsamt für Einnahmen spätestens am 10. Tag des Folgemonats bis zu dem Monat vorzulegen, für den das Gehalt berechnet wird! Zahlen Sie keine Geldstrafen und Zinsen für Nichtzahlung!

Die Berechnung, die Sie Ihren Mitarbeitern übergeben, muss grundlegende Gehaltsdaten, Gehaltszusätze (Überstunden, Nachtstunden, Schichtarbeit, Urlaubsarbeit, Wochenenden, Arbeitsstunden usw.), Arbeitsprämien, Leistung, Abzüge, Einbehaltungen etc enthalten.

Neben der Gehaltsberechnung erhalten Sie auch einen umfassenden Service für die Berechnung anderer Leistungen und Belohnungen für Ihre Mitarbeiter: Jahresurlaubsanspruch, Zulage für Geschäftsreisen ins Ausland, Nutzung Ihres eigenen Autos für geschäftliche Zwecke, Jubiläumsbelohnungen, Abfindungen, Gehaltsabrechnungen usw. und Beratung zu ihrer steuerlichen Behandlung in Bezug auf die Einkommensteuer (erfasster oder nicht erfasster Aufwand des Zahlers) und in Bezug auf die Einkommensteuer (ob und in welchem Umfang die Zahlungen der Einkommensteuer unterliegen).

Darüber hinaus bieten wir arbeitsrechtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Job Agentur an, z. B. die Meldung und Abmeldung von Vollzeitbeschäftigten auf der Grundlage eines beigefügten Arbeitsvertrags sowie die Berechnung und Verarbeitung von Berechnungen im E-PDD-System von Staatsamt für Einnahmen auf der Grundlage von Einkommensteuerzahlungen für Urkundenverträge, Urheberrechtsvereinbarungen und anderen Zahlungen an Personen, die der Einkommensteuer unterliegen.