Steuerberatung, Berechnungen und Berichte
Als verantwortliche Person für die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens haben Sie sicherlich nicht die Zeit, alle Änderungen im Steuerbereich zu verfolgen. Lassen Sie sich von uns helfen. Seien Sie Teil unserer E-Mail-Liste und erhalten Sie aktuelle und zeitnahe Benachrichtigungen über wichtige steuerrechtliche Änderungen! Wir können Beratungsdienste, Berechnungen und Berichte anbieten in Bezug auf:
- Mehrwertsteuer (MwSt.)
- Einkommensteuer (DLD) und
- Ertragssteuer (DD)
Eine der wichtigsten Fragen bei der Gründung eines Unternehmens ist, ob es von Anfang an für Mehrwertsteuerzwecke registriert werden soll. Wir besprechen dieses Problem ausführlich mit Kunden, die Unternehmen bei uns registrieren. Darüber hinaus kann es beim Betrieb einer juristischen Person abhängig von der von ihr ausgeübten Tätigkeit zu einer Reihe von Situationen kommen, die sich auf verschiedene Aspekte des Mehrwertsteuergesetzes beziehen und beispielsweise ordnungsgemäß geprüft und geplant werden müssen, zum Beispiel:
- Besteht oder besteht nicht ein Recht zum Abzug der vorherigen Mehrwertsteuer (Artikel 33 bis 35 der Mehrwertsteuergesetz)
- Ob ein umsatzsteuerfreier Umsatz erzielt wird (Artikel 24 der Mehrwertsteuergesetz)
- Ob umsatzsteuerbefreite Geschäfte ohne Abzug getätigt werden (Artikel 23 der Mehrwertsteuergesetz)
- Umsatzbewertung von Dienstleistungen für ausländische Personen (Artikel 14 der Mehrwertsteuergesetz)
- Ob der Reverse-Charge-Mechanismus angewendet werden soll (Artikel 32-a der Mehrwertsteuergesetz)
- Bewertung der Erfüllung der Bedingungen für die Änderung auf steuerlicher Basis (Artikel 22 der Mehrwertsteuergesetz)
- Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage (Artikel 16 bis 21 der Mehrwertsteuergesetz) usw.
Das Einkommensteuer (DLD) ist wichtig für jede Zahlung an Einzelpersonen auf der Grundlage von Gebühren und Lizenzgebühren für Werkverträge, Urheberrechtsvereinbarungen, Mietverträge usw. Die DLD ist jedoch auch äußerst wichtig für einige Kosten einer juristischen Person, die in Form von „versteckten Zahlungen“, kostenlosen Leistungen, Geschenken oder Leistungen an Einzelpersonen über den vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestwerten anfallen, die ein Einkommen für Einzelpersonen darstellen können und müssen mit DLD besteuert werden.
DLDs können auch in bestimmten Situationen äußerst wichtig sein, z. B. bei Knappheit, bei der Zahlung bestimmter Kosten für nicht zahlende Mitarbeiter usw.
Neben der Beratung für jede spezifische Situation aus Sicht der DLD, bieten wir auch einen Service zur Berechnung und Übermittlung einer elektronischen Vorauszahlung für DLD im e-PDD-System zu einem Preis von 500 Denar pro Antrag für bis zu 3 Personen an, für die eine Vorauszahlung von DLD + 300 Denar berechnet für jede Person werden sollte (Preise sind ohne Mehrwertsteuer).
Das Ertragssteuer ist am engsten mit Buchhaltungsunterlagen verbunden, da der identifizierte Gewinn oder Verlust aus dem operativen Geschäft der Ausgangspunkt für die Besteuerung mit Gewinnsteuer ist. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig zu beurteilen, ob alle erfassten Aufwendungen, die den Gewinn mindern, auch steuerlich absetzbare Aufwendungen für Gewinnsteuerzwecke sind. Es ist auch wichtig, alle anderen Steuerkategorien zu berücksichtigen, die die Steuerbemessungsgrundlage und die Steuer selbst erhöhen oder verringern, sowie eine jährliche Vorauszahlung ordnungsgemäß zu berechnen und zu zahlen.
Dieses Gesetz betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch Kleinsthändler, für die es ein vereinfachtes Steuersystem gibt, sowie gemeinnützige Organisationen, für die besondere Bestimmungen bestehen.
Komplexere Themen wie Verrechnungspreise und Quellensteuern werden im Einkommensteuergesetz behandelt.
Bei uns kann sich jede interessierte Person rechtzeitig darüber informieren, welche Mechanismen zur Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage und der Steuerschuld eingesetzt werden können: reinvestierte Gewinne, Sportspenden, Patenschaften in Organisationen von öffentlichem Interesse usw.
Rechtzeitige, aktuelle und zuverlässige Buchhaltungsunterlagen sind für Sie zu jeder Zeit am wichtigsten, um eine Grundlage für die Schätzung des geplanten Gewinns am Ende des Zeitraums zu haben. Dies ist die Grundlage für die Steuerplanung!
Die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung (in den meisten Fällen Steuerbilanz und Einkommensteuerbilanz) wird zusammen mit der Einreichung des Jahresabschlusses und des Jahresabschlusses berechnet.